Kann eine spanische Eigentümergemeinschaft die Ferienvermietung untersagen?

Eine Mehrheit von drei Fünfteln der Eigentümer, die zugleich drei Fünftel der Miteigentumsanteile vertreten muss, kann die Ferienvermietung beschränken oder an Bedingungen knüpfen. Die geltende Fassung wirkt ab dem 3. April 2025. Die Beschlüsse haben keine Rückwirkung, ein Eigentümer, der die Tätigkeit bereits ausübt, wird von einem späteren Beschluss also nicht erfasst. Dieselbe Mehrheit kann eine besondere Kostenquote oder einen erhöhten Anteil von bis zu 20 Prozent festsetzen.

Woher das stammt: art. 17.12 Ley 49/1960, consolidated, BOE consolidated text, read 2026-09-07; art. 4.2 Ley Organica 1/2025, BOE consolidated text, read 2026-09-07; Resolucion DGSJFP of 8 October 2025, published 22 January 2026, BOE consolidated text, read 2026-09-07.

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