Ja. Wer Beherbergung betreibt oder vermittelt, ausdrücklich einschließlich privater Gastgeber, muss Reisendendaten übermitteln, mit einer Frist von 24 Stunden. Gesondert bestehen das digitale Einheitsportal und die Datenweitergabepflichten der Plattformen als Umsetzung von EU-Recht fort, und die regionale Tourismusregistrierung und Lizenzierung bleibt unberührt und voll in Kraft. Das sind drei verschiedene Pflichten, nicht eine.
Woher das stammt: Real Decreto 933/2021, consolidated, no modifications, BOE consolidated text, read 2026-09-07; RD 1312/2024 consolidated, BOE consolidated text, read 2026-09-07; STS 19 May 2026, BOE consolidated text, read 2026-09-07.