Es ist keine Steuer. Der Käufer muss 3 Prozent des vereinbarten Preises einbehalten und binnen eines Monats mit modelo 211 an das Finanzamt abführen, als Vorauszahlung auf die Gewinnsteuer des Verkäufers. Die eigentliche Steuer beträgt 19 Prozent des Gewinns, für alle. Übersteigen die 3 Prozent das Geschuldete, wird die Differenz auf eine Erklärung erstattet, die ab einem Monat nach dem Notartermin und innerhalb der folgenden drei Monate abzugeben ist.
Woher das stammt: Retencion del adquirente de un inmueble, AEAT sede electronica, read 2026-09-07; arts. 5 and 8 Orden EHA/3316/2010, BOE consolidated text, read 2026-09-07; Tipos de gravamen IRNR sin establecimiento permanente, AEAT sede electronica, read 2026-09-07.