Sechs Monate ab dem Tag der Übergabe der Immobilie. Nicht sechs Monate ab dem Tag, an dem Sie den Mangel entdeckt haben, und genau daran scheitern viele. Es ist die kürzeste und härteste Frist im spanischen Immobilienrecht. Ein eigener Weg, die Aufhebung des Vertrags wegen Irrtums oder Täuschung, hat vier Jahre ab Vertragsschluss und ist ein anderer Anspruch mit anderen Voraussetzungen.
Woher das stammt: art. 1490 Codigo Civil, with art. 1484, BOE consolidated text, read 2026-09-10; art. 1301 Codigo Civil, BOE consolidated text, read 2026-09-10.